Archiv zum Thema "Rechte von Kindern"

Fachtag informierte über "Inklusion aus der Sicht des Kindes"

Inklusion ist nötig und machbar


„Inklusion – was ist das denn?“ Das ist eine gängige Frage, die nicht nur auf der Familienfeier oder im Sportverein kommt. Auch Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wissen oft nicht, was sie mit dem Begriff anfangen sollen. „Hat das nicht irgendwas mit Behinderungen zu tun?“, vermuten manche. Aber was? Inklusion hat noch keinen Platz in der öffentlichen Diskussion gefunden – und das ist im Grunde ein Skandal. Denn Kinder haben ein Recht auf Inklusion – aber wie kann das umgesetzt werden, wenn viele gar nicht wissen, wovon die Rede ist? Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. setzt auf Information – und lud zu einem Fachtag nach Erkelenz ein mit dem Thema „Inklusion aus der Sicht des Kindes“.
„Vielfalt macht stark“ – das ist einer der Grundgedanken der Inklusion. Das Ziel ist, dass  Kinder – ob mit oder ohne Behinderung – ihren Alltag zusammen verbringen, etwa in der Kindertagestagesstätte, der Schule oder in der Freizeit. Gedankliche Grundlage der Inklusion ist ein verändertes Menschenbild. Behinderung wird nicht als persönliches Defizit verstanden, sondern als Ausdruck menschlicher Verschiedenheit. Jedes Kind bekommt in inklusiven Einrichtungen die Teilhabe, Hilfe und Unterstützung, die es braucht – ob in der Schule, im Kinderchor oder dem Sportverein. Jeder Junge und jedes Mädchen gilt als Gewinn, das die anderen etwas lehrt. Ein schönes Ziel. Weiterlesen »
 

Video-Spots des DKSB Landesverbandes Saarland unterhalten und informieren

Erziehungs-Tipps per Mausklick


Kevin hat Stress. Nachhilfe, Gitarrenunterricht, Üben für die Mathearbeit. Seine Mutter drängelt und macht Druck. Dabei will Kevin eigentlich nur eins: mit den anderen Kindern aus der Nachbarschaft Fußball spielen. „Fördern Sie Ihr Kind, aber überfordern Sie es nicht“, heißt es am Ende dieses knapp zweiminütigen Videos. „Fördern mit Maß“ ist einer von bislang sieben Erziehungs-Spots, die der DKSB-Landesverband Saarland e.V. mit verschiedenen Kooperationspartnern für das Internet produziert hat. Mal originell, mal witzig, aber immer eindringlich geht es um alltägliche Erziehungsfragen – etwa um Unordnung im Kinderzimmer, Ärger wegen des Zähneputzens, Meckern über das Essen oder Elternstreit vor den Kindern. Weiterlesen »

 

Besserer Schutz von Kindern in öffentlichen Einrichtungen

Kontrolle ist gut – Beteiligung ist besser!


Kinder haben Rechte – auch in stationären Einrichtungen, Foto: DKSB/Susanne Tessa Müller

Erziehung in öffentlichen Einrichtungen ist ins Gerede geraten – zurecht. Auch wenn die meisten Akte von Gewalt gegen Kinder (sowohl körperliche als auch sexuelle) im Privaten, in Familien, stattfinden, sind auch die sozialen Institutionen in die Kritik geraten. Auslöser waren vor allem die Berichte ehemaliger Heimkinder, die in den 1945 bis 1970er Jahren in Erziehungsheimen lebten. Welche Schlußfolgerungen können für besseren Schutz von Kindern in dieser Lebenslage gezogen werden?

Ende 2010 hat der „Runde Tisch Heimerziehung“ seinen Abschlußbericht vorgelegt und bestätigte damit das Leid und Unrecht, unter dem viele Kinder und Jugendliche leiden mussten. Weiterlesen »

 

Bußgeld, weil „Die Super Nanny“ (RTL) gegen Menschenwürde verstößt

DKSB begrüßt Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz


Immer wieder schlägt die Mutter zu. Auf dem Sofa liegt, ja krümmt sich ihre fünfjährige Tochter. Es solle sich anziehen, schreit die Mutter verzweifelt. Fast schon apathisch ist das Mädchen,  kann kaum noch weinen. Mit leiser dramatischer Musik unterlegt, wird diese Szene einige Male wiederholt – bis endlich nach einer gefühlten Ewigkeit die Heldin erscheint und sich empört. Keine Szene aus einem Hollywood-Thriller, sondern aus einer Folge „Die Super Nanny“ vom 5. Mai letzten Jahres. Eine Sendung mit “unerwünschten Nebenwirkungen” für RTL. Weiterlesen »

 

Kinderschutz gilt nicht nur für kleine Kinder

Auch Jugendliche brauchen Schutz


Jugendliche nicht alleine lassen
Jugendliche nicht allein lassen, Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de

Die UN-Kinderrechte definieren Kinder als Menschen, die das achtzehnte
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In den letzten Jahren ist der Eindruck entstanden, dass Jugendliche keine besondere Fürsorge brauchen, sondern eher einen “Schutz vor sich selber”. Die frühe Kindheit wird mittlerweile von vielen in den Blick genommen. Doch die Kindheit hört nicht plötzlich auf, wenn ein Mensch in die Pubertät kommt.  Eine neue Perspektive muss her.

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Kleiner "großer" Film einer Nachwuchs- Regisseurin

Armut kennt viele Geschichten


Eine Lehrerin tritt vor eine Grundschulklasse und fragt: „Was war denn euer schönster Tag in der letzten Woche?“ Viele Kinder melden sich, doch die Lehrerin ruft den kleinen Max auf, der gedankenverloren in sein Heft malt. „Wir haben einen schönen Ausflug gemacht mit der ganzen Familie“, beginnt er schüchtern und erzählt von märchenhaften Erlebnissen…

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Kinderrechte heute sichern

geRECHT in NRW: neue Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in Erziehungshilfeeinrichtungen


Im November 1989 wurde das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes  von 193 Vertragsstaaten feierlich unterzeichnet. Damit verpflichten sich diese Länder, Kinderrechte zu achten, einzuhalten und umzusetzen.

Den Kinderrechten liegt immer noch die Vorstellung erwachsener „Kinderexperten“ zugrunde. So war beispielsweise kein einziges Kind an der Entwicklung der UN-Kinderrechte beteiligt. Kinderrechte werden nicht nur in  so genannten Schurkenstaaten verletzt. Auch hier bei uns in Deutschland benötigen wir Beteiligungsstrukturen, damit Kinder sich einmischen und ein offenes Ohr finden, insbesondere dann, wenn ihre Rechte missachtet werden. Weiterlesen »

 

UN-Kinderrechte gelten für alle Kinder

Jetzt junge Flüchtlinge schützen!


Foto: Dieter Schütz, pixelio.de

Kinder aus aller Welt kommen oft allein nach Deutschland. Auch in Nordrhein-Westfalen leben zahlreiche Mädchen und Jungen, die aufgrund von Krieg und Verfolgung aus ihren Heimatländern geflüchtet sind. Viele dieser jungen Flüchtlinge sind ohne Eltern und Familien bei uns. Trotz ihrer schwierigen Situation hatten sie bisher nicht die gleichen Rechten wie deutsche Kinder. Bislang galt: Asyl- und Ausländerrecht stehen vor Kinderrecht.

Deshalb erhielten Flüchtlingskinder nicht unbedingt die Hilfen, sie sie brauchten. Die Rücknahme des Vorbehalts durch die Bundesregierung bedeutet nun, dass das Wohl des Kindes vorrangig ist – für alle in Deutschland lebenden Kinder.

  • Wir fordern vom Land NRW, die Unterbringung und Betreuung von jungen unbegleiteten Flüchtlingen schnellstens zu verbessern und ihnen alle notwendigen Leistungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu gewähren. Weiterlesen »
 

Gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

Ende der Diskriminierung nicht verheirateter Väter?


Foto: Nicole Celik, pixelio.de

Viele von der Mutter getrennt lebende Väter atmen auf: Denn mit seiner Entscheidung vom 03.12.2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EuGHMR) die in Deutschland geltenden Regeln für das Sorgerecht nicht verheirateter Eltern als einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt. Damit wäre eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung nicht verheirateter Väter gegenüber geschiedenen Vätern verbunden.

Der Gesetzgeber muss nun eine Lösung finden, mit der diese Diskriminierung beendet wird. Dafür gibt es prinzipiell zwei Wege: Entweder bekommen beide Elternteile - unabhängig von der Form des Zusammenlebens - mit der Feststellung der Elternschaft das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn die Mutter widerspricht („Widerspruchsmodell“). Oder der Vater bekommt das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter erst nach einer familiengerichtlichen Entscheidung („Antragsmodell“).

Der DKSB setzt sich prinzipiell für das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile ein – unabhängig von ihrem Familienstand. Nur so kann die gemeinsame Verantwortung der Eltern für ihr Kind anerkannt und gestärkt werden. Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter, unabhängig davon, für welche Lebensform diese sich entschieden haben.

Lesen Sie zu diesem Artikel auch http://www.bmj.bund.de/ Hier gibt es eine pdf-Datei zu den Gerichtsentscheidungen zum Download: Fragen und Antworten zum Sorgerecht. Viele weitere juristische Informationen bietet: http://www.zkj-online.de/

 

Politik gibt Blockade auf

Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention


Der DKSB begrüßt den Beschluss der Bundesregierung vom 3. Mai, die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Die Rücknahme der Vorbehalte ist besonders im Interesse der Flüchtlingskinder zu begrüßen, die damit endlich die gleichen Chancen auf Bildung und medizinische Hilfe in Deutschland erhielten.

Rückblick: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte bereits am 26. September 2001 empfohlen, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Ihm folgten wiederholt Beschlüsse des Bundestages. Ebenso war die beabsichtigte Vorbehaltsrücknahme Gegenstand von Koalitionsverträgen und Parteiprogrammen. Die Vorgänger-Regierungen haben die Rücknahme der Vorbehalte letztlich mit dem Hinweis auf den Widerstand der Bundesländer nicht umgesetzt. Am 26. März 2010 hat der Bundesrat seine Blockade nun aufgegeben und einen Beschluss gefällt, in dem er die Vorbehaltsrücknahme begrüßt hat. Dem hat sich nun endlich die Bundesregierung angeschlossen.

Der Deutsche Kinderschutzbund fordert: Nun muss die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat konsequent einen Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorlegen!