Urteil des NRW-Landesverfassungsgerichtshof
Neuverteilung der Kita-Ausbaukosten
Thema: Bildung, Politik | 19.10.2010, 15:28 | von Dieter Greese
Da jubeln die Städte und Gemeinden. Das Landesverfassungsgericht NRW in Münster hat das Land dazu aufgefordert, die Kommunen beim gesetzlich vorgeschriebenen und dringend nötigen Ausbau des Platzangebots in Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren finanziell zu entlasten. Die Höhe der Zuschüsse sind offenbar noch nicht bekannt. Nun beginnt vermutlich eine Phase intensiver und zeitraubender Verhandlungen zwischen Land und Kommunen.
So sehr man sich mit den Kommunen freuen kann, so bleibt doch die Erkenntnis, dass das Gericht hier erneut bestätigt hat, dass die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder formaljuristisch gesehen eben keine „Bildung“ sondern nur „öffentliche Fürsorge“ gemäß Art. 74 Abs.1 Ziffer 2 GG ist.
Wäre es Bildung, wäre der Fall klar: Das Land wäre für Ausmaß und Inhalt zuständig, die Kommune für die Infrastruktur.
Alle wissen um die Bedeutung frühkindlicher Förderung für den gesamten Bildungsweg eines jungen Menschen. Es wäre nur logisch, daraus die rechtlichen Konsequenzen zu ziehen: Bildung gehört zu jedem Lebensalter!
Hier geht es zum kompletten Urteil: http://www.vgh.nrw.de/presse/2010/p101012.htm
