Beiträge mit dem Tag "Vielfalt"

Gemeinsames Lernen für alle Kinder

Eine Schule für alle!


Foto: Stephanie Hofschläger, pixelio.de

Am 26.03.2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (“Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006″) in Kraft getreten. In dieser Übereinkunft verpflichten sich die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern. Zentraler Begriff der Konvention ist die “Inklusion”, die das überkommene Verständnis von Integration sogenannter Behinderter ablösen soll.

Inklusion bedeutet Verwirklichung von echter Teilhabe beeinträchtigter Menschen am gesellschaftlichen Leben statt bloß eine „gut gemeinte“ Rücksichtnahme der Gesellschaft auf Handicaps. Mit diesem demokratischemVerständnis von Vielfalt und Wertschätzung menschlicher Individuen sind eine Reihe von gesellschaftlichen Herausforderungen verbunden. Der DKSB setzt den Gedanken der Inklusion vor allem durch seine aktive Unterstützung des Gedanken des gemeinsamen Lernens aller Kinder, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen sowie von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft  in allen Schulformen um. Diskriminierungsfreie Teilhabe an Bildung ist eine wesentlicher Schlüssel für die Chancengleichheit aller Menschen.

Lesen Sie dazu auch www.eine-schule-fuer-alle.de und zur wissenschaftliche Vertiefung: www.efh.bochum.de/homepages/degener/index.htm .